Es gibt viele unterschiedliche Angaben im Internet über die Kosten einer Bruststraffung. Hier müssen Sie aufpassen! Erfahren Sie, warum die Preise für die Straffung hängender Brüste so unterschiedlich sein können
Jeder Mensch ist einmalig. Daher muss jedes Operationskonzept für eine Bruststraffung auf jeden einzelnen Menschen abgestimmt werden. Viele individuelle Faktoren bestimmen den Gesamtaufwand eines Eingriffes zum Straffen Ihrer Brüste. Daher kann ein genauer Preis erst nach einer Voruntersuchung genau bestimmt werden.
Der Kostenrahmen bewegt sich meist im Bereich zwischen EUR 4500,- bis EUR 7500,- inkl. aller Nebenkosten und Mehrwertsteuer (je nach Aufwand und Umfang der Behandlung).
Je größer die Sicherheitsfaktoren und der Sicherheitsstandard im Operationsbereich, desto höher sind die Kosten. Dies gilt nicht nur für das Material – sondern auch hochqualifizierte Mitarbeiter sind kostenintensiv.
Ein großer Bestandteil des Preises sind die OP-Kosten selbst, diese sind abhängig von der Operationsdauer. Diese wiederum ist sehr stark abhängig von der Operationsmethode (eventuelle Kombination mit Bruststraffung, Implantatlage, Zugangsart)
Der stationäre Aufenthalt und die stationäre Betreuung erhöht Ihre Sicherheit und sorgt für die Verringerung des Komplikationsrisikos.Eine hohe Sicherheit und hochqualifiziertes Krankenhauspersonal kostet Geld.
Abhängig von Ihren individuellen Voraussetzungen, persönlichen Risikofaktoren und der OP-Dauer verändert sich der Kostenfaktor für die Anästhesie. Weiterhin spielt die Qualität der Anästhesie eine Rolle - dies merken Sie meist erst nach der Operation (z. B. eine gute Anästhesie hat weniger Nebenwirkungen wie z. B. Übelkeit, etc.).
Hochwertige und verträgliche Materialien kosten mehr als billige Materialien. Sie tragen diesen BH mehrere Wochen.
Je nachdem, wie umfangreich die Voruntersuchungen ausfallen, dementsprechend differenziert auch der Preis. Umfangreiche Voruntersuchungen vermindern das Risiko und dienen Ihrer Sicherheit.
Bei uns sind die Nachsorgetermine inklusive.
Eventuelle Komplikationen und Wundheilungsstörungen müssen berücksichtigt werden.
Treten nach einem medizinisch nicht notwendigen Eingriff, z. B. nach einer Schönheitsoperation oder einem plastisch ästhetische Eingriff, Komplikationen oder Krankheiten auf, dürfen die Krankenkassen den Patienten in angemessener Höhe an den Kosten beteiligen und das Krankengeld unter Umständen sogar ganz versagen (§52, Abs. 2 SGB V).
Sie sollten sich überlegen, ob nicht der Abschluss einer sogenannten Folgekostenversicherung sinnvoll ist, so dass die finanziellen Folgen einer eventuellen Komplikation entsprechend verringert wird.
Meist müssen die Kosten der Bruststraffung durch die Patientin selbst getragen werden, da keine medizinische Notwendigkeit vorliegt. Eine psychische Belastung reicht im Normalfall nicht aus, da viele Menschen einen optischen Makel besitzen.
Jeder Mensch ist jedoch einzigartig. Jeder Mensch hat eine andere Wunschvorstellung. Daher muss jede Operation einzeln betrachtet werden. Die entstehenden Kosten sind immer abhängig von den persönlichen Voraussetzungen und dem gewünschten Zielergebnis. Eine Finanzierung muss genauso wie die Operation maßgeschneidert sein.
Nicht immer ist es möglich, einen geplanten Eingriff sofort zu bezahlen. Daher ist bei vielen Menschen die Überlegung vorhanden, den Eingriff auf Raten zu bezahlen.
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